OTS0289 / 17.06.2011 / 16:35 / Channel: Politik / Aussender: Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH
Stichworte: Justiz / Kasachstan / Kriminalität / Politik / Recht / Rechtsanwälte


Aliyev-Skandal: Keine Auslieferung, keine U-Haft für Komplizen

Utl.: Mordverdächtige dürfen in Österreich auf Asyl hoffen =


   Wien (OTS) - Nunmehr ist es amtlich, das Landesgericht für
Strafsachen Wien beugte sich gestern der Ansicht des Staatsanwaltes
Dr. Peter Seda, der sich für eine Ablehnung des
Auslieferungsersuchens der Republik Kasachstan gegen den des
zweifachen Mordes verdächtigen Rakhat Aliyev und seine in Österreich
aufhältigen Mittäter aussprach, und erklärte ohne nähere Prüfung die
Auslieferung der betroffenen Personen für nicht zulässig. Das Gericht
verwies in einer äußerst knappen Begründung lapidar auf den
politischen Charakter der Angelegenheit ohne weitere Angaben zu
machen.
   Nach bisherigen Informationen plant die Staatsanwaltschaft Wien
auch nicht, eine Untersuchungs- oder Auslieferungshaft für die
Mordverdächtigen zu beantragen. Der zuständige Richter des
Landesgericht für Strafsachen Wien exekutierte mit seiner (noch nicht
rechtskräftigen) Entscheidung die von Staatsanwalt Dr Seda und den
Sektionschefs des Innen- und Justizministeriums akkordierte 
Rechtsverweigerung, die in vertraulichen Sitzungen von Innen- und
Justizministerium unter der fragwürdigen Anleitung des BVT und
Mitwirkung der Verteidigung Aliyevs beschlossen wurde.
   Somit vollzieht die österreichische Justiz die offensichtlich von
der Politik gewünschte Entscheidung, mutmaßliche Mörder - ohne
Rücksicht auf den vielgepriesenen Rechtsstaat - einfach laufen zu
lassen, während Ladendiebe von Videospielen ohne Rücksicht auf die
Verhältnismäßigkeit in Haft genommen werden. 
   Offenbar genießen Aliyev und Konsorten in Österreich Immunität und
werden daher weder einvernommen noch wie bei dringenden Mordverdacht
üblich, bedingt-obligatorisch in U-Haft genommen. Der Mordverdacht
hat sich seit dem Auffinden der Leichen der zwei von Aliyev und
seinen Komplizen entführten Bankmanagern massiv erhärtet.  
   Gegen Aliyev und seine vier in Österreich aufhältigen Mittäter,
von denen zwei Asyl beantragt haben, besteht daher der dringende
Verdacht des zweifachen Mordes. Es ist, wie auch namhafte Juristen
bestätigen, ein rechtsstaatlich unhaltbarer Zustand, dass mutmaßliche
Mörder in Österreich völlig unbehelligt leben können und von den
zuständigen Behörden in klar rechtswidriger Weise geschützt werden.
Mit der nunmehrigen plötzlichen und vollkommen übereilten
Entscheidung beugt sich das Landesgericht für Strafsachen Wien
schließlich dem politischen Willen und zieht die Justiz nunmehr einen
Schlussstrich unter ein unrühmliches Kapitel österreichischer
Rechtsgeschichte, an deren Lösung sie von Anfang an nicht
interessiert war und deshalb sämtliche innerstaatliche und
völkerrechtliche Standards über Bord warf, nur um eine mit dem
Rechtsstaat im Einklang stehende Entscheidung zu vermeiden. 
   Die Opfer Rakhat Aliyevs vertreten durch Lansky, Ganzger & Partner
fordern daher die Frau BM für Justiz, Prof. Dr. Beatrix Karl dringend
auf, von ihrem Weisungsrecht Gebrauch zu machen und der 
Staatsanwaltschaft Wien die Erhebung einer Beschwerde gegen den
nunmehr ergangenen Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien
aufzutragen.
Rückfragehinweis:
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   Dr. Gabriel Lansky
   Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH
   A-1010 Wien, Rotenturmstrasse 29 / 9
   T: +43 1 533 33 30 
   F: +43 1 532 84 83
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