OTS0003 / 23.04.2011 / 08:00 / Channel: Finanzen / Aussender: Oberbank AG
Stichworte: euro adhoc


EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung =


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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG 
zu der am Dienstag, dem 24. Mai 2011, um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
131. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das 
Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2010
2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres
2010
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
4.Wahlen in den Aufsichtsrat
5.Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe der Aufsichtsratsvergütungen für
das Geschäftsjahr 2011 und die folgenden Geschäftsjahre
6.Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2012
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 3.Mai 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010;
* Beschlussvorschläge 
* Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat
zu TOP 4 gemäß §87 Abs. 2 AktG.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab
3.Mai 2011 außerdem im Internet www.oberbank.at zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 3.Mai 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, oder per Telefax unter der Telefaxnummer: +43 73278
58 12 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 13. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 73278 5812 oder an 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder per E-Mail
{sek@oberbank.at}[HYPERLINK: sek@oberbank.at], wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
{www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at] zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14.Mai
2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt auch für Aktionäre,
die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren Vorzugsaktien mit Ausnahme
des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (z.B.
Teilnahme an der HV, Fragerechte, etc.).
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 19.Mai 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss:
Per Post:       Oberbank AG
~
        Abteilung ZSP / WV2
        Markus Zehethofer
        Untere Donaulände 28
        4020 Linz
~
oder per Telefax: +43 73277 89 40
oder per E-Mail: {markus.zehethofer@oberbank.at}[HYPERLINK:
markus.zehethofer@oberbank.at] 
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§262 Abs. 20
AktG).
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien 
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
19.Mai 2011 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen
muss.
Depotbestätigung gemäß §10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
* Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 14.Mai 2011 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 23.Mai 2011, 15.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post        Oberbank AG
~
        Abteilung Sekretariat & Kommunikation
        Kerstin Gierlinger
        Untere Donaulände 28
        4020 Linz
~
per Telefax: +43 73278 58 12
per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich persönlich:  bei Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist
unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR86.349.375,-- und ist eingeteilt in 25.783.125 Stamm-Stückaktien
und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.498
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 25.757.627.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw.
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.
Linz, im April 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Oberbank AG
             Hauptplatz  10-11
             A-4020 Linz
Telefon:     +43(0)732/78 02-0
FAX:         +43(0)732/78 58 10
Email:       sek@oberbank.at
WWW:         www.oberbank.at
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000625108, AT0000625132
Indizes:     WBI
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:     Deutsch
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OTS0003    2011-04-23/08:00
230800 Apr 11
OTB0001 1315