U-Bahn-Schläger

Mann bewusstlos getreten - Verdächtige stellen sich

Die Polizei veröffentlicht dieses Foto des Hauptverdächtigen. - Foto: Polizei Berlin

Update Ein 29-Jähriger ist am Samstagmorgen auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße bis zur Bewusstlosigkeit getreten worden. Ein Überwachungsvideo zeigt den Überfall. Inzwischen haben sich beide Tatverdächtige gestellt.

Nach dem brutalen Angriff auf einen 29-Jährigen in einem Berliner U-Bahnhof hat sich auch der zweite Schläger der Polizei gestellt. Das teilte die Polizei am Sonntag mit. Der erste Tatverdächtige, bei dem es sich um den Haupttäter handeln soll, war bereits am Samstagabend in Begleitung seines Anwalts auf einer Polizeiwache erschienen. Er sei vernommen worden und habe ein umfassendes Geständnis abgelegt. Als Motiv gab der junge Mann, der bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten sei, demnach an, "in einer aggressiven Stimmung gewesen zu sein und nach Streit gesucht zu haben". Vorausgegangen waren laut Polizeiangaben bereits Verbalattacken gegenüber anderen Passanten.

Zudem führte der 18-Jährige an, zur Tatzeit betrunken gewesen zu sein. Der Schüler sollte noch am Sonntag einem Richter wegen versuchten Totschlags zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt werden.

Im Zuge der Vernehmung konnte auch der gleichaltrige Komplize identifiziert werden, der sich Sonntagmittag bei der Polizei meldete. Ihm werde ein Angebot zur Vernehmung unterbreitet, bei dem es ihm frei steht, sich zu äußern, sagte der Polizeisprecher. Hintergrund ist, dass er sich für eine gefährliche Körperverletzung verantworten muss, die er gemeinsam mit seinem Kompagnon an einem Zeugen begangen hatte.

Die brutale Attacke erinnert an den Überfall auf einen Maler im Bahnhof Lichtenberg. Doch dieses Mal geschah die Tat auf einer der bekanntesten Stationen der Stadt: im U-Bahnhof Friedrichstraße. Auf dem Bahnsteig der Linie 6 wurde Sonnabend früh gegen 3.30 Uhr ein 29-Jähriger von zwei Unbekannten zusammengeschlagen und -getreten. Der Berliner erlitt schwerste Kopfverletzungen, er schwebt aber nicht in Lebensgefahr. Videobilder der Überwachungskameras zeigen, dass dem Mann mehrfach auf den Kopf getreten wurde. Wegen dieser Brutalität – das Opfer hätte sterben können – hat die Mordkommission die Ermittlungen übernommen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen hatte der 29-Jährige auf einer Bank gesessen, als die zwei Männer hinzutraten und ihn ansprachen. Worum es ging, ist noch unklar. Es entwickelte sich aber ein immer lauter werdendes Gespräch. Als der 29-Jährige aufstand, erhielt er einen Schlag ins Gesicht, fiel zu Boden und blieb regungslos liegen. Derselbe Täter trat nun mehrfach gegen und auf den Kopf des Mannes.

Ein 21-jähriger Zeuge, der auf den Vorfall aufmerksam geworden war, versuchte den Täter festzuhalten, wurde aber von dessen Komplizen in den Rücken getreten, wodurch er nach vorn stürzte und sich leicht verletzte. „Durch seinen Einsatz hat der Zeuge das Leben des Opfers gerettet“, hieß es bei der Polizei. Die beiden Unbekannten flüchteten darauf und entkamen in Richtung Georgenstraße. Eine weitere Zeugin hatte inzwischen über die BVG-Notrufsäule die Alarmierung von Polizei und Feuerwehr veranlasst.

Video: Überfall im U-Bahnhof. Warnung: Die Bilder sind brutal - Video: Polizei Berlin

In diesem Jahr hat es bereits mehrere brutale Überfälle in U-Bahnhöfen gegeben. Mehrere wurden dank der Videoaufzeichnungen aufgeklärt. So konnte die Polizei Mitte Februar bereits wenige Tage nach dem Überfall von Lichtenberg vier Jugendliche festnehmen. Ein Polizist hatte auf den Bildern einen aus Kenia stammenden 17-Jährigen wiedererkannt, weil dieser zuvor an einer seiner Präventionsveranstaltungen teilgenommen hatte. Nach seiner Festnahme hatte er die Namen seiner Komplizen genannt. Seither sitzen die vier 14 bis 17 Jahre alten Tatverdächtigen in Untersuchungshaft – wegen versuchten gemeinschaftlichen Raubmordes. Sie müssen mit langjährigen Haftstrafen rechnen. Auch nach dem Überfall im U-Bahnhof Hansaplatz wurde ein Tatverdächtiger nach Veröffentlichung der aufgezeichneten Videobilder festgenommen.

Im Interview mit dem Tagesspiegel hatte sich Innensenator Ehrhart Körting (SPD) für eine Ausweitung der Videoüberwachung von Bahnhofsvorplätzen und gefährdeten Gebäuden ausgesprochen. Nur noch „der eine oder andere Datenschutzfreak“ wehre sich dagegen, sagte Körting. Wie berichtet, lehnt der Datenschützer Alexander Dix jede Ausweitung ab. Nach Lichtenberg hatte die BVG sich wieder gemeinsame Streifen mit der Polizei gewünscht. Diese waren 2003 von der Polizei wegen Ineffektivität gestoppt worden. Nun hat Polizeipräsident Dieter Glietsch wieder gemeinsame Streifen auf besonders kriminalitätsbelasteten Stationen zugestimmt.

268 Kommentare

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    Ich warte auf die erste Meldung..

    ..in der berichtet wird, dass solche Penner mal an den "Richtigen" geraten: einen trainierten Kampfsportler, der sich zu wehren weiß; und zwar richtig.
    Das Problem: Er wird bestraft werden, während sich die Täter als Opfer beklagen lassen.
    Nun habe ich mit Sicherheit bei den Gutmenschen blankes Entsetzen ausgelöst, gelle?

    Aber so wie ich denken sicher viele Menschen, die hilflos diesem prügelnden Mob hilflos ausgeliefert sind, wenn sie zu später Stunde die U-Bahn benutzen (müssen).
      Antwort auf gebsch vom 23.04.2011 15:19 Uhr

      Zur Wehr setzen...

      ... und Hilfe leisten kann teuer werden.
      tz München:
      "Uwe W. ist auf dem Heimweg, als in der U-Bahn ein stark alkoholisierter Mann eine Frau mit einer Bierflasche niederschlägt. Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht. Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf – wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Münchner versteht die Welt nicht mehr. Er half – und wurde dafür bestraft. Ob er das nächste Mal hinschaut, weiß er nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“
      Antwort auf bockshorn vom 23.04.2011 15:54 Uhr

      @bockshorn

      Das ist immer so. Die Reihe der Beispiele ist lang.
      Hamburg. Ein Karateka wird von einem Rocker mit einer Fahrradkette angegriffen, wehrt sich mit einem einzigen Faustschlag. Kieferbruch des Rockers - hohe Geldstrafe für den Karateka. München. Mein Onkel überrascht nachts einen Einbrecher im Haus. Gerangel, Einbrecher bekommt Dresche. DM 3.000,-- Strafe für den Onkel, noch bevor der Einbrecher vor Gericht kam.
      Nichts hasst der Staat mehr als erfolgreiche Selbsthilfe die in sein Gewaltmonopol dort eingreift, wo er versagt.
      Antwort auf Peligro vom 23.04.2011 17:27 Uhr

      Noch ein schrecklicher Fall:

      Am 10.01.2009 schrieb
      http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/
      Vor Gericht: Wer ist Täter, wer ist Opfer?
      Ein Mann wird angegriffen, sticht in Notwehr mit dem Messer zu - und muss für fast vier Jahre ins Gefängnis


      Sven G. ist gebürtiger Münchner und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
      Ein kleines Messer hat er auch dabei, als er an jenem verhängnisvollen 14. März vorigen Jahres mit Freunden zu einer Feier aufbricht. In der Nähe des U-Bahnhofes Garching trifft die Gruppe auf eine Jugendclique (5) um Mergim S. Der 17-Jährige ist sturzbetrunken…kurz zuvor hatte er eine Prügelei mit einem anderen Jugendlichen, nun ist er auf weiteren Ärger aus.

      Es kommt zu einem Wortwechsel, Mergim S. schlägt einen Freund von Sven G. zu Boden. Dann wendet er sich an Sven G. und fragt: "Was schaust du so?"
      Er schubst den Älteren und versucht nach ihm zu schlagen. Sven G. weicht aus, greift zum Messer (4 Zentimeter) und sticht es Mergim S. unvermittelt in den Hals.

      "Es gab zwar eine Notwehrlage", so Richter Götzl, doch der Einsatz des Messers sei unverhältnismäßig gewesen. "Sie sind über das zulässige Maß weit hinausgegangen", wirft er dem Angeklagten vor. Er habe den Jugendlichen mit keinem Wort gewarnt und auch das Messer so versteckt gehalten, dass dieser es nicht bemerkt habe. Schließlich habe er auch gegen den Hals gezielt und nicht gegen Arme oder Beine.

      Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen und auch sein überlegtes Verhalten nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er in Angst gehandelt habe.


      Ich kann es gar nicht fassen, wie lange jemand warten soll, bis er sich wehren darf.
      In welch’ einer furchtbaren Aufregung und Panik sich jemand befindet, der sieht, wie der Freund zusammengeschlagen wird und er der nächste sein soll. Welch’ ein schreckliches Signal an die brutalen Angreifer.
      Der Sven hat später ein hohes Schmerzensgeld von 12.500 Euro gezahlt, mußte aber trotzdem im Gefängnis bleiben.

      Antwort auf elisa38 vom 23.04.2011 21:02 Uhr

      @elisa38

      Also ich bin wirklich für eine sehr vorsichtige Auslegung von "Exzessnotwehr". In dem in ihrem Zitat geschilderten Fall muss man da aber ganz ehrlich sagen, dass das ein klarer Exzess war. Eine lebensbedrohliche Verletzung zuzufügen, da muss schon eine größere Bedrohung vorliegen, da wäre auch weniger geeignet gewesen für eine Notwehr, als eine so weit geschilderte doch noch eher alltägliche Rangelei, auch wenn einer zu Boden geschlagen wurde. Es sei denn, der Nidergestochene war selbst bewaffnet, dann müsste man ggf. um einen gefährlichen Messerkampf zu vermeiden aufs Ganze gehen. Aber davon steht nichts im Artikel. Auf den Hals zu gehen, dass ist so ziemlich die gefährlichste Stelle für ein kuzes Messer überhaupt.


      Das hat auch nichts mehr mit den anderen geschilderten Fällen zu tun, in denen teils wirklch die wehrhaften Opfer zu Tätern gemacht wurden. Beder diesen muss man ganz arg an den Richtern zweifeln. Zumindest, soweit die sehr kurze Beschreibung dieser Fälle hier den Tatsachen gerecht wurde.
      Antwort auf zacha vom 24.04.2011 01:25 Uhr

      Ekzesse sind leider bei ...

      ...den meisten Tätern zu erwarten. Wenn man seine Überlebenschance vergrößern will --
      und wer will das nicht? -- sollte man den Angreifer am besten schnell ausschalten, und ihn nicht erst leicht am Arm verletzen.
      Antwort auf bockshorn vom 23.04.2011 15:54 Uhr

      Egozentrik

      ein unnötiger, rein affektiver Kommentar, der nichts erklärt, sondern nur ein nächstes Feindbild kreiert. In diesem Zusammenhang völlig unpassend. Verständlich-ich wünsche mir so etwas auch, aber bin nicht ganz so eitel. Es geht nicht um Sie uind Ohre Meinung. Die interessiert gerade gar nicht..
      Antwort auf angelinafan vom 23.04.2011 22:23 Uhr

      @angelinafan,

      kann es sein, dass Sie auf @gebsch antworten wollten, nicht auf @bockshorn?

      Jedenfalls passt Ihr Kommentar besser zu @gebschs albernem Beitrag besser...
      Antwort auf gebsch vom 23.04.2011 15:19 Uhr

      ...

      Nun habe ich mit Sicherheit bei den Gutmenschen blankes Entsetzen ausgelöst, gelle?


      Sie werden wohl eher ungläubiges Kopfschütteln ausgelöst haben, als das erhoffte blanke Entsetzen.
      Mit Ihrem Wunsch nach Selbstjustiz bewegen Sie sich doch auf einem ähnlichen Niveau, wie die von Ihnen bezeichneten, „Penner“.
      Die Gewaltgeilheit scheint sich wirklich immer weiter auszubreiten.
      Im übrigen, müssen Sie gar nicht mehr auf die Meldung warten, Herr Brunner aus München, war doch Kampfsportler.
      Leider haben Ihm seine Kickbox-Kenntnisse auch nicht weiter helfen können, es bleibt sogar fraglich ob er mit seinem Konfrotationkurs die Situation nicht sogar verschärfte.

      Ich würde mir jedenfalls endlich mal die Meldung wünschen, dass so ein Verbrechen durch das anwesende Personal verhindert wurde und die Täter nicht nur von einer Videokamera erwischt - sondern tatsächlich festgenommen wurden.

      Ob ich nun in den Augen gewaltgeiler Mitbürgern nun als „zu naiv“ da stehe, ist mir im übrigen Wurscht...
      Antwort auf PoqaKo vom 23.04.2011 16:29 Uhr

      @PoqaKo

      ich glaube nicht dass gebsch selbstjustiz verlangt, sondern dass täter einmal auf jemanden treffen der sich zur wehr setzen kann. es ist keine selbstjustiz wenn man sich während eines angriffes zur wehr setzt! als gewaltgeil und feige würde ich jedoch die täter nennen!
      Antwort auf PoqaKo vom 23.04.2011 16:29 Uhr

      also doch besser wegsehen...

      @ PoqaKo: Welches Personal soll da um 3.30 Uhr am Bahnsteig stehen?

      Diese Erwartungshaltung scheint mir nicht realistisch. Und ohne selbst in die Situation kommen zu wollen: Was sonst, außer sich körperlich zur Wehr zu setzen, soll man in diesem Falle tun? Den Angreifer besprechen?

      Ich finde es übrigens bemerkenswert, dass ein 21-jähriger Zivilcourage gezeigt hat. Ein Lichtblick.

      Gute Besserung an die Verletzten!
      Antwort auf passdscho vom 23.04.2011 17:04 Uhr

      ...

      Welches Personal soll da um 3.30 Uhr am Bahnsteig stehen?


      Die Nachtschicht, die aus Kostengründe eingespart wurde?
      Antwort auf PoqaKo vom 23.04.2011 18:03 Uhr

      nachtschicht

      diese nachtschicht wird nicht die sicherheit ihres kabuffs verlassen, denn das habe ich ende der 80er selbst 2 mal erleben müssen. wenn sie glück haben wird ein notruf getätigt der aber trotzdem das verbrechen nicht verhindern wird.

      der schrei nach personal ist immer gross, aber was erwarten sie von einem BVG angehörigen der in seinem abfertigungshäuschen sitzt? diese übergriffe hat es auch gegeben als noch personal auf den bahnhöfen present war, und auch als die polizei/bvg streifen durchgeführt wurden.

      vielleicht würde es ja schon sinn machen bahnhöfe und züge an den wochenenden verstärkt zu schützen, denn die meisten übergriffe passieren in dem zeitraum.
      Antwort auf lebensfroh63 vom 23.04.2011 18:25 Uhr

      ... billig ...

      "diese übergriffe hat es auch gegeben als noch personal auf den bahnhöfen present war, und auch als die polizei/bvg streifen durchgeführt wurden."
      .
      Sorry, ich bin alt genug um Ihnen mitzuteilen: Nein, hat es nicht. Auf den Bahnhöfen war an jedem Zugang mindestens eine Person (Fahrkartenverkäufer), dazu das Rotkäppchen auf dem Bahnhof. Das sind schon mal mindestens: drei Uniformierte. Sowas verhindert schon mal präventiv auffälliges Benehmen. Man fühlte sich sicher.
      Dann waren da natürlich die BVG-Kollegen, die gerade kamen oder gingen, also die Ablösung. Dazu das Zugpersonal, ein Fahrer, ein Begleiter.
      Und bei der S-Bahn, die ja der DDR gehörten, lief auch noch Bahnpolizei rum. Wetten, da gab es keinen einzigen Mord!
      .
      Aber all das kostet ja soooo viel Geld, da ist es doch einfacher, Automaten aufzustellen, Videokameras zu installieren, tausende Angestellte den Kosten der Allgemeinheit zu überlassen (Arbeitslos), die Gehälter der BManager zu erhöhen, Beratungsfirmen Millionen zu bezahlene, und letztlich die Verkehrs- (und Wasser-, Gas-, Strom-) Betriebe womöglich auch noch an multinationale Unternehmen zu ver-leasen.
      .
      Moderne Zeiten. Ihr habt sie gewählt.
      Antwort auf Wooster vom 24.04.2011 10:50 Uhr

      verzehrte wahrnehmung

      auch ich bin alt genug, und sie wollen doch hier ncht etwa behaupten dass es vor 25 jahren keine übergriffe in der u-bahn gab?
      was fordern sie denn genau, permanente wacheinheiten der BVG auf jedem bahnhof und in jedem zug?als nächstes kommt dann das an jeder strassenecke ein "schutzmann" steht, denn gewalttätige übergriffe kommen nicht nur im ÖPNV vor
      Antwort auf lebensfroh63 vom 24.04.2011 12:31 Uhr

      .

      als nächstes kommt dann das an jeder strassenecke ein "schutzmann" steht, denn gewalttätige übergriffe kommen nicht nur im ÖPNV vor


      Auch wenn die Zeiten nicht vergleichbar sind: Wahrscheinlich war es der Schutzmann, der (zu meinen Zeiten) meist rechtzeitig auf berauschte und aggressive Typen aufmerksam wurde.

      Die damals zahlreichen (Fuß-)Streifen und Reviere waren es auch, welche die heute alltäglichen, "normalen" Überfälle verhinderten.
      Antwort auf Wooster vom 24.04.2011 10:50 Uhr

      Stimmt

      Sie haben völlich Recht. Ich finde es beinahe schon ein Stück weit pervers, dass man sich in Fragen der Sicherheit darauf zurückzieht, dass die Übergriffe ja aufgezeichnet werden. Was hilft das den Opfern im akuten Moment des Übergriffs, dass irgendwo jemand per Video zugucken kann...???

      Ich habe auch das Empfinden, dass es inzwischen mehr dieser sinnlosen Gewalttaten auf Bahnhöfen gibt, als das vor 10 oder gar 20 Jahren der Fall war. Die mangelnde Personalausstattung ist sicher ein Grund dafür. Was mir viel mehr Angst macht ist jedoch, dass die Hemmschwelle zur Gewaltausübung immer mehr sinkt und das ist wohl ein umfassendes gesellschaftliches Problem. Es fehlt an Respekt gegenüber anderen Menschen und fremdem Eigentum.
      Antwort auf PoqaKo vom 23.04.2011 16:29 Uhr

      Wie bitte?

      Mit Ihrem Wunsch nach Selbstjustiz

      Nennen Sie es jetzt wirklich "Selbstjustiz", wenn ein Mensch der grundlos angegriffen wird, sich wehrt?
      Unter Selbstjustiz verstehe ich was völlig anderes und verwechsele sie nicht mit Notwehr.
      Selbst das StGB spricht von der Putativnotwehr, wenn man aus Angst, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der eigentlichen Verteidigung hinausgeht.

      Und da solche Übergriffe i.d.R. meist sehr brutal abgehen, indem der Niedergeschlagene noch mit Schlagwerkzeugen oder Fußtritten weiter attackiert wird, sollte man sich wehren oder Nothilfe leisten, wenn man dazu in der Lage ist. Das hat mit Selbstjustiz nun herzlich wenig zu tun.
      Sollte ich jemals in eine solche Situation geraten, werde ich alles tun, um mich zu wehren, oder einem anderen zu helfen, sonst hätte ich mir 18 Jahre intensives Taekwondo sparen können.

      Als Kampfsportlehrer in einem "Problembezirk" erlebe ich es tagtäglich, wie sich bei uns jugendliche Schüler anmelden, um möglichst schnell und effektiv Taekwondo zu erlernen.
      Solche Typen schickt man sehr schnell wieder nach Hause, aber die finden leider doch Sportschulen, wo sie sich "fit" machen können.
      leider.

      mfg
      Gebsch
      Antwort auf gebsch vom 23.04.2011 17:12 Uhr

      ...

      Nennen Sie es jetzt wirklich "Selbstjustiz", wenn ein Mensch der grundlos angegriffen wird, sich wehrt?


      Nein, natürlich nicht.
      Vielleicht habe ich Sie ja auch falsch verstanden, für mich klang es aber so, als ob Sie den Tätern eine ähnlich Behandlung wünschten.
      Ich habe natürlich nichts gegen Selbstverteidigung, nur endet diese auch irgendwann. Egal um was für einen Täter es sich handelt, man tritt einfach nicht gegen Köpfe.
      Antwort auf gebsch vom 23.04.2011 17:12 Uhr

      Selbstjustiz

      Nun wird man jemanden nach 18J. Kampfsport genügend Kontrolle zubilligen, eben nicht putativ tätig zu sein. Man muss nicht jedem Angreifer gleich den Kiefer brechen, um den Angriff abzuwehren.

      Aber so, wie der Angreifer zutrat, soll der mal seine 8-15 Jahre in den Knast. Dann können seine Drogenfreunde sich zweimal überlegen, auch solche Drogen zu nehmen, wie es mir den Anschein hat.
      Antwort auf tagesritter vom 23.04.2011 18:18 Uhr

      Nein, natuerlich nicht jeden Angriff,

      aber gerade wenn man von mehreren Taetern angegriffen wird, hat man eben nicht die Zeit um eine moeglichst "milde" Technik anzuwenden, sondern muss den Gegner so schnell wie moeglich "kampfunfaehig" machen um sich den weiteren Angreifern erwehren zu koennen, dies gilt auch wenn man 18 Jahre Kampfsporterfahrung hat, "Jackie Chan-Moves" funktionieren leider nur im Kino, in der Realitaet laesst es sich kaum vermeiden hart, schnell und gezielt zuzuschlagen und zuzutreten und das fuehrt fast immer zu Verletzungen beim Angreifer, sofern der nicht auch im Nahkampf ausgebildet ist... darin sehe ich aber auch gar kein Problem... bei solchen Taetern ist ein gebrochener Kiefer oder eine sonstige Fraktur viel wirkungsvoller in Sachen Resozialisierung als irgendwelche "Sozialarbeiter-Romantik"...das hat mit Selbstjustiz auch nicht das Geringste zu tun, denn wenn ich in eine solche Situation komme heisst es entweder ich oder "die" und Sie werden mir kaum veruebeln, dass meine Entscheidung dann eindeutig ausfaellt...
      Antwort auf PoqaKo vom 23.04.2011 16:29 Uhr

      @Poquako

      Sehr guter Kommentar.
      Antwort auf PoqaKo vom 23.04.2011 16:29 Uhr

      Es mag sein ...

      .. das Kickboxen nicht das Richtige ist. Probieren Sie es mal mit Tae-Kwondo, Karate oder anderen traditionellen Kampfsportarten.
      Antwort auf PoqaKo vom 23.04.2011 16:29 Uhr

      Personal

      Na wenn sie auf Personal warten dass dann einschreitet, da können sie bekanntlich lange warten. Erst recht zur Nachtzeit.
      Antwort auf gebsch vom 23.04.2011 15:19 Uhr

      sie haben leider recht

      aber strafe hin, strafe her. man muss sich wehren. wenn das dann auch auf video gezeigt wird, würde es einen aufstand geben. einer der sich zu wehr setzt und bestraftz wird...

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