OTS0101 / 12.04.2011 / 10:42
/ Channel: Politik
/ Aussender: Arbeiterkammer Niederösterreich
Stichworte:
Arbeiterkammer / Bildung / Niederösterreich / Schulen
AKNÖ unterstützt Bildungsvolksbegehren - BILD
Utl.: Präsident Haneder fordert mehr Förderung und Durchlässigkeit =
OBS0014 5 II 0031 12.Apr 11
BILD zu OTS - Mit seiner Unterschrift am Gemeindeamt Sieghartskirchen unterstützt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder das Volksbegehren Bildungsinitiative "Österreich darf nicht sitzen bleiben".
- Personen: AKNÖ-Präsident Hermann Haneder, Gemeindebedienstete am Gemeindeamt Sieghartskirchen
- Fotograf: AKNÖ
- Fotocredit: AKNÖ
- Ort: Österreich / Wien
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Wien (OTS) - Mit seiner Unterschrift am Gemeindeamt Sieghartskirchen unterstützt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder das Volksbegehren Bildungsinitiative "Österreich darf nicht sitzen bleiben". "Bildung betrifft uns alle. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich für eine gemeinsame Mittelschule, mehr individuelle Förderung und mehr Durchlässigkeit einzusetzen", sagt Präsident Haneder.
Die AKNÖ unterstützt das Bildungsvolksbegehren in allen 12 Punkten. Haneder: "Ich hoffe, dass mit dem Volksbegehren das Thema Bildung noch intensiver diskutiert wird. Sowohl in der Regierung, als auch in der Gesellschaft. Nur mit umfangreichen Reformen können wir die Schule der Zukunft gestalten."
Für ein modernes Bildungssystem fordert die NÖ Arbeiterkammer: + soziale Herkunft darf nicht über persönliche Zukunft entscheiden + verstärkte Investitionen in frühkindliche Erziehung + keine frühzeitige Trennung mit 9,5 Jahren + mehr Durchlässigkeit zwischen Schul- und Ausbildungsformen + mehr individuelle Förderung: sowohl bei Begabungen, als auch bei Schwächen + Verbesserung der Lehrerausbildung + flächendeckendes Angebot von Ganztagsschulen
Zwtl.: Volksbegehren Bildungsinitiative Noch bis 1. Juli können Unterstützungserklärungen für das Bildungsvolksbegehren auf den Hauptwohnsitz-Gemeindeämtern abgegeben werden. Die Unterstützungserklärung ist jenes Blatt bzw. amtliche Formular, mit dem mittels eigenhändiger Unterschrift und Bestätigung der Gemeinde der "Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren" unterstützt wird. Mindestens 8.032 derartige Unterstützungserklärungen sind notwendig um die Durchführung eines Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres beantragen zu können. Die Unterschrift auf der Unterstützungserklärung zählt bereits zum Endergebnis des Volksbegehrens. Eine weitere Unterschrift in der Eintragungswoche des Bildungsvolksbegehrens ist somit nicht notwendig.
Rückfragehinweis: Mag.a Daniela Rosenberger AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit Tel.: (01) 58883-1244 daniela.rosenberger@aknoe.at http://noe.arbeiterkammer.at
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OTS0101 2011-04-12/10:42
121042 Apr 11
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