OTS0101 / 12.04.2011 / 10:42 / Channel: Politik / Aussender: Arbeiterkammer Niederösterreich
Stichworte: Arbeiterkammer / Bildung / Niederösterreich / Schulen


AKNÖ unterstützt Bildungsvolksbegehren - BILD

Utl.: Präsident Haneder fordert mehr Förderung und Durchlässigkeit =

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OBS0014 5 II 0031 12.Apr 11

BILD zu OTS - Mit seiner Unterschrift am Gemeindeamt Sieghartskirchen unterstützt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder das Volksbegehren Bildungsinitiative "Österreich darf nicht sitzen bleiben".

  • Personen: AKNÖ-Präsident Hermann Haneder, Gemeindebedienstete am Gemeindeamt Sieghartskirchen
  • Fotograf: AKNÖ
  • Fotocredit: AKNÖ
  • Ort: Österreich / Wien

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   Wien (OTS) - Mit seiner Unterschrift am Gemeindeamt
Sieghartskirchen unterstützt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder das
Volksbegehren Bildungsinitiative "Österreich darf nicht sitzen
bleiben". "Bildung betrifft uns alle. Jetzt ist der richtige
Zeitpunkt, um sich für eine gemeinsame  Mittelschule, mehr
individuelle Förderung und mehr Durchlässigkeit einzusetzen",  sagt
Präsident Haneder.  
Die AKNÖ unterstützt das Bildungsvolksbegehren in allen 12 Punkten.
Haneder: "Ich hoffe, dass  mit dem Volksbegehren das Thema  Bildung
noch intensiver diskutiert wird. Sowohl in der Regierung, als auch in
der Gesellschaft. Nur mit umfangreichen Reformen können wir die
Schule der Zukunft gestalten." 
Für ein modernes Bildungssystem fordert die NÖ Arbeiterkammer:
+ soziale Herkunft darf nicht über persönliche Zukunft entscheiden
+ verstärkte Investitionen in frühkindliche Erziehung
+ keine frühzeitige Trennung mit 9,5 Jahren
+ mehr Durchlässigkeit zwischen Schul- und Ausbildungsformen
+ mehr individuelle Förderung: sowohl bei Begabungen, als auch bei
Schwächen
+ Verbesserung der Lehrerausbildung
+ flächendeckendes Angebot von  Ganztagsschulen
Zwtl.: Volksbegehren Bildungsinitiative
Noch bis 1. Juli können  Unterstützungserklärungen für das
Bildungsvolksbegehren auf den Hauptwohnsitz-Gemeindeämtern abgegeben
werden. Die Unterstützungserklärung ist jenes Blatt bzw. amtliche
Formular, mit dem mittels eigenhändiger Unterschrift und Bestätigung
der Gemeinde der "Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein
Volksbegehren" unterstützt wird. Mindestens 8.032 derartige
Unterstützungserklärungen sind notwendig um die Durchführung eines
Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres beantragen zu
können. Die Unterschrift auf der Unterstützungserklärung zählt
bereits zum Endergebnis des Volksbegehrens. Eine weitere Unterschrift
in der Eintragungswoche des Bildungsvolksbegehrens ist somit nicht
notwendig.
Rückfragehinweis:
   Mag.a Daniela Rosenberger
   AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.: (01) 58883-1244
   daniela.rosenberger@aknoe.at
   http://noe.arbeiterkammer.at
	
							
												
							
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