DER BEDARF
Für Flüge in der Nacht gebe es „einen elementaren Bedarf“, sagte der Experte Karl Friedrich Müller am Mittwochabend auf einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK). Nur dann seien Interkontinentalflüge möglich, bei denen die Maschinen früh ankommen oder spät starten müssten. Auch Hin- und Rückflüge zu Drehkreuzen erforderten Flüge in der Nacht und am frühen Morgen.
DAS KONZEPT
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein grundsätzliches Flugverbot zwischen 0 Uhr und 5 Uhr vorgegeben. Von 22 Uhr bis 0 Uhr sowie von 5 Uhr bis 6 Uhr darf geflogen werden; wobei ab 23.30 Uhr und bis 5.30 nicht planmäßig gestartet und gelandet werden darf.
Zudem ist die Zahl der Flüge nach einer komplizierten Berechnung vorgegeben: Durchschnittlich soll es 77 geben; in Spitzenzeiten 103.
DIE REAKTIONEN
Das Konzept sei ein Kompromiss, der dazu führe, dass die Zahl der maximal möglichen Nachtflüge bereits 2023 erreicht werde, kritisiert Flughafenchef Rainer Schwarz. Dann sei kein Wachstum mehr möglich. Anwohner fordern dagegen ein generelles Flugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, um in Ruhe schlafen zu können. Dafür demonstrierten vor der IHK am Mittwoch gut 60 Menschen.
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1 Kommentar
Debatten
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Experte
Der Experte für Menschenverachtung sollte künftigen "Veranstaltungen" berücksichtigen, dass es vor allem einen elementaren Bedarf des Menschen nach mindestens 8 Stunden Nachtruhe gibt.
Sofern er anderer Auffassung ist, möge er deren Wahrheitsgehalt im langfristigen Selbstversuch verifizieren.
Danach reden wir weiter.
Sofern es ihn dann noch gibt ...